An erster Stelle steht das leibliche Wohl der Mannschaft. Da die Preise im Ausland oft höher sind als in Deutschland, lohnt es sich möglichst viel Proviant einzupacken. Beim Erstellen der Einkaufsliste ist es hilfreich, die Anzahl der Tage und Personen, sowie die Vorlieben der Crewmitglieder zu berücksichtigen. Frische Waren, wie Obst und Gemüse sollten kurz vor dem Ablegen hinzu gekauft werden, da unterwegs in den ländlichen Gebieten die Einkaufsmöglichkeiten sehr begrenzt sein können.
Sollte man nicht mit dem eigenen PKW anreisen, empfiehlt es sich, das Angebot der Bootsvermieter wahrzunehmen und vorab eine Lebensmittelbestellliste zu senden. So sind zuverlässig Waren an Bord um zumindest über die erste Nacht oder das erste Wochenende zu kommen.
Genauso wie eine hungrige Besatzung eine unzufriedene Besatzung ist, ist auch eine frierende Besatzung alles andere als zufrieden. Auf dem Wasser ist es oft kälter als an Land und besonders in den Abendstunden sind Pullover und Windjacke auch im Sommer von Vorteil. Neben ausreichend warmer Kleidung sollten wasserdichte Kleidung, Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung nicht fehlen. An Schuhwerk empfehlen sich neben rutschfesten Schuhen ohne Absatz mit gummierter Sohle auch Gummistiefel, die ihren Dienst auf schlammigem Boden und nassem Gras am Ufer tun.
Bettwäsche ist meist an Bord, Hand- und Geschirrtücher nimmt man jedoch besser mit. Neben allem Nützlichen sollte man das Vergnügen und die Freizeit jedoch nicht vergessen. Ausreichend Lektüre, Karten, Würfel und andere Spiele dürfen im Gepäck nicht fehlen.
Wer ausreichend Platz im Auto für Fahrräder und ein Schlauchboot hat, sollte beides mitnehmen, sofern dies der Vermieter erlaubt. An vielen Bootsbasen können Fahrräder und Beiboote allerdings auch angemietet werden. Die Fahrräder sind jedoch nicht immer im Neuzustand und für Schäden und Verlust muss gehaftet werden. Beim Vermieter kann oft auch ein Angelschein gekauft und Angelausrüstung gemietet werden.
Passpflicht für Kinder
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Alkoholtester in Frankreich
Ab Juli 2012 ist für Reisen nach und in Frankreich das Mitführen von zwei unbenutzten Alkoholtestern zur Selbstkontrolle im Pkw Pflicht. Die Alkoholtester können in französischen Tankstellen und Apotheken erworben werden (ca. EUR 2). Bei Kontrolle und Nichtbeachtung dieser Regelung kann von den französischen Behörden ein Bußgeld von ca. EUR 11 erhoben werden.
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